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   VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252   

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VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252 (https://dejure.org/2022,9179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2022 - 15 ZB 22.252 (https://dejure.org/2022,9179)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2022 - 15 ZB 22.252 (https://dejure.org/2022,9179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 4
    Erfolglose Divergenzrüge zur Abgrenzung zwischen bordellartigem Betrieb und Wohnungsprostitution

  • rewis.io

    Nutzungsuntersagung bordellartiger Betrieb, Divergenzrüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Der auf Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021, Az. 4 C 5.20 gestützte Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

    Das Zulassungsvorbringen zitiert zwar ausführlich Tatbestand und Entscheidungsgründe der beiden Entscheidungen (Urteil des VG Regensburg v. 28.10.2021 - RO 7 K 19.2705 einerseits und Urteil des BVerwG v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 andererseits), eine diesen Anforderungen ausreichende Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze ist hieraus jedoch kaum abzuleiten.

    Zudem stellt das Bundesverwaltungsgericht darauf ab, dass beim Begriff der "milieubedingten" Unruhe nur Betriebe zugrunde gelegt werden können, die "nach außen in Erscheinung" treten "und/oder in den Nachtstunden (ab 22:00 Uhr) betrieben" werden (BVerwG, U.v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 1 B 22.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Mit der abweichenden Beurteilung eines Einzelfalls lässt sich eine Divergenzrüge aber nicht begründen (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2016 - 1 B 22.16 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Denn Grundlage der vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Rechtssache war eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, während sich der Kläger hier mittels Anfechtungsklage gegen eine Nutzungsuntersagung wendet, bei der im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die fehlende offensichtliche Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung zu prüfen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2021 - 15 ZB 20.2906 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044

    Beseitigungsanordnung, Aufhebung der Baugenehmigung aufgrund einer Nachbarklage,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.2018 - 4 BN 13.17 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 21.10.2021 - 15 ZB 21.2044 - juris Rn. 16).
  • VG Regensburg, 28.10.2021 - RO 7 K 19.2705

    Nutzungsuntersagung einer Wohnung für bordellartige Zwecke

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2022 - 15 ZB 22.252
    Das Zulassungsvorbringen zitiert zwar ausführlich Tatbestand und Entscheidungsgründe der beiden Entscheidungen (Urteil des VG Regensburg v. 28.10.2021 - RO 7 K 19.2705 einerseits und Urteil des BVerwG v. 9.11.2021 - 4 C 5.20 andererseits), eine diesen Anforderungen ausreichende Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze ist hieraus jedoch kaum abzuleiten.
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